Mit der gestrigen Schulmail "Erforderliche Anpassungen des optimierten Lolli-Testsystems in den Grundschulen ab dem 26.01.2022" wurden durch das Ministerium für Schule und Bildung kurzfristig folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testverfahren bei den Grundschulen in NRW vorgenommen:
Die Pooltestungen mit der gesamten Klasse werden im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres beibehalten. Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird jedoch verändert. Es sind keine Abgabe (und somit keine Auswertung) von Einzel-PCR-Rückstellproben durch die Labore mehr vorgesehen.

Was passiert, wenn der Pool der Klasse Ihres Kindes positiv ist?

Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten der betroffenen Klasse, wenn ein positives Poolergebnis vorliegt.
Schüler*innen eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Schüler*innen eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. Daher werden wir Schüler*innen eines positiv getesteten Pools am nächsten Tag zum Unterrichtsbeginn in der Schule mit Antigen-Schnelltests testen. Diese Testungen werden schultäglich wiederholt, bis der nächste PCR-Pool der Klasse negativ ist. Alternativ zur Antigen-Schnelltestung in der Schule ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.

WICHTIG: Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht zur Schule, wenn es coronatypische Krankheitssymptome zeigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Vorfeld ein Klassenpool positiv getestet wurde. Lassen Sie Ihr Kind stattdessen bitte in einer offiziellen Teststelle mit einem Bürgertest testen.

Sobald ein positives Einzeltestergebnis (z.B. im Rahmen der Antigentestung in der Schule) vorliegt, muss sich der Schüler / die Schülerin umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Führen Sie anschließend eine Kontrolltestung in einer offiziellen Teststelle, mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung), durch.

Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten, vorausgesetzt, sie ist 48 Stunden symptomfrei. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.