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FAQs zur Schulanmeldung 2022/23

Erstellt: 03. Oktober 2021
Welche Kinder werden im Schuljahr 2022/23 schulpflichtig?

Welche Kinder werden im Schuljahr 2022/23 schulpflichtig?

Alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 30.09.2016 geboren sind, werden im Schuljahr 2022/23 schulpflichtig.
Die Eltern dieser Kinder werden vom Schulträger, der Stadt Dortmund, angeschrieben und zur schriftlichen Anmeldung ihres Kindes zwischen dem 20.September und 31. Oktober 2021 an der Grundschule aufgefordert.

Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/23 ab?

Wie läuft die Schulanmeldung für das Schuljahr 2022/23 ab?

  • Vor dem Anmeldetermin erhalten alle Eltern schulpflichtig werdender Kinder von der Stadt Dortmund ein Anschreiben, das über die Anmeldeverfahren informiert. 
    Dieses Schreiben enthält zudem einen zweiseitigen Anmeldebogen, den die Eltern bitte ausfüllen, ggf. notwendige Unterlagen beifügen und bis spätestens 31.10.2021 mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten an die gewünschte Grundschule senden. Ein persönliches Anmeldegespräch kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden. 
  • In der Stadt Dortmund kann die Grundschule frei gewählt werden. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Schule im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
  • Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten die Eltern eine schriftliche Aufnahmebestätigung durch die Schule, erst dann ist das Kind an der jeweiligen Schule aufgenommen. (vorauss. Dez. 2021 / Jan. 2022).
Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden?

Kann ein Kind vorzeitig eingeschult werden?

  • Kinder, die nach dem Stichtag 30.09.2022 sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern angemeldet werden.
  • Da die Eltern dieser Kinder kein Schreiben von der Stadt Dortmund erhalten, müssen sie von sich aus telefonisch Kontakt zu der gewünschten Grundschule aufnehmen.
  • Die Schulleitung wird die Erziehungsberechtigten hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung beraten.
Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Förderbedarf

Unser Kind benötigt besonderen oder sonderpädagogischen Förderbedarf

  • Sollte Ihr Kind bereits im Kindergarten durch eine Integrationskraft begleitet werden, informieren Sie uns bitte darüber (sehr gern bereits über den Anmeldebogen oder telefonisch). Wir nehmen dann noch einmal gesondert Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sollten Sie ärztliche Gutachten vorlegen können, wären wir über die entsprechenden Informationen dankbar.
  • Sollten Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, muss die Grundschule vorab ein Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durchführen. Nehmen Sie bitte diesbezüglich telefonisch Kontakt zu uns auf.
Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?

Wann kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden?

Die Rückstellung vom Schulbesuch ist nur unter besonderen Umständen möglich. Eltern, die eine Rückstellung vom Schulbesuch für ihr Kind erwägen, nehmen bitte Kontakt zur Schulleitung auf.

Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?

Kann unser Kind Herkunftssprachlichen Unterricht erhalten?

Der Herkunftssprachliche Unterricht (kurz: HSU) ist ein Angebot des Landes NRW für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen. 
Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht.
Er ist gedacht für alle Schülerinnen und Schüler die Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache mitbringen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. 
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht statt, vorwiegend am Nachmittag und meistens an einer anderen Schule, nicht an der Schule, die Ihr Kind besucht.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/bildungwissenschaft/schule/herkunftssprachlicher_unterricht/index.html

Wann findet die schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt?

Wann findet die schulärztliche Einschulungsuntersuchung statt?

Üblicherweise wird jedes schulpflichtige Kind vor der Einschulung zur schulärztlichen Einschulungsuntersuchung eingeladen. Die Untersuchung findet in der Regel statt, wenn das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist unklar, ob die Einschulungsuntersuchungen umfänglich durchgeführt werden können.

Findet der Tag der offenen Tür in diesem Jahr statt?

Findet der Tag der offenen Tür in diesem Jahr statt?

Der Tag der offenen Tür, der üblicherweise vor der Anmeldung angeboten wird, muss leider auch in diesem Jahr entfallen.

Einige Schülerinnen und Schüler stellen unsere Schule hier in einem kleinen Video vor:

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Findet ein Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger statt?

Findet ein Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger statt?

Der Elterninformationsabend für die Eltern der Schulanfänger findet üblicherweise im Mai/ Juni vor der Einschulung statt. Dort werden alle Fragen rund um den Einschulungstag und die ersten Schulwochen beantwortet. 

Dieser Informationsabend findet, abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie, im Forum der Schule oder online, in Form einer Videokonferenz, statt. Die Eltern werden rechtzeitig über Termin und Ablauf des Informationsabends informiert. Beachten Sie bitte auch die Terminübersicht auf unserer Homepage.  

Wie erhalten Erziehungsberechtigte Antworten auf weitere Fragen zur Einschulung?

Wie erhalten Erziehungsberechtigte Antworten auf weitere Fragen zur Einschulung?

Auskünfte erteilt die Schulleitung. Wir beraten Sie gerne. Bitte nehmen Sie gerne auch telefonisch Kontakt zu uns auf. 

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