In NRW soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Die Landesregierung nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeitigen Hygiene- und Infektionsmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen noch bis zum 02. April weiter. Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Schulministerin vom 18.03.2022.